Moin und wieder herzlich willkommen auf meinem Kanal! Die FAQ des VDE zur VDE-AR-N 4105:2026-03 wurde überarbeitet. In der bisherigen FAQ stand, dass die 2-kWp-Grenze für Steckersolargeräte auch für den vereinfachten Anschlussprozess nach Punkt 4.4 gelten soll. Genau diese Aussage wurde von vielen Netzbetreibern als Begründung genutzt, um Anmeldungen mit dem Formular F1.2 abzulehnen. Nun hat der VDE die FAQ überarbeitet und in drei einzelne Fragen aufgeteilt. In diesem Video schauen wir uns die Änderungen gemeinsam an: Was steht jetzt in Frage 1? Warum ist die 2-kWp-Aussage verschwunden? Was bedeuten die neuen Aussagen zur Installation? Was hat sich beim Formular F1.2 geändert? Was bedeutet das für bereits abgelehnte Anmeldungen? Die FAQ findet ihr hier: https://www.vde.com/de/fnn/themen/tar/tar-niederspannung/erzeugungsanlagen-am-niederspannungsnetz-vde-ar-n-4105-2018 Wenn ihr bereits Erfahrungen mit eurem Netzbetreiber gemacht habt oder Antworten zur neuen FAQ erhalten habt, schreibt diese gerne in die Kommentare. Wenn euch solche Analysen rund um die VDE-AR-N 4105, F1.2, Kleinsterzeugungsanlagen, Speicher und Netzanschluss interessieren, lasst gerne ein Abo da. Viel Spaß beim Video! Ich bedanke mich für jedes neue Abo und jeden "Mag ich" Daumen. Liken, Teilen, Kommentieren ;) Lumentree feat. Trucki Wechselrichter und passendes Zubehör gibt es bei: https://shop.ask4it.de/ LiFePo4 Zellen und Zubehör: https://www.lifepo.shop/?ref=hkwlyz1g Nutze gerne den Code: DerKanalYouTube Du bekommst Rabatt auf deine Bestellung und ich ein kleine Provision. Kanalmitglied werden und exklusive Vorteile erhalten: https://www.youtube.com/channel/UCYxE2cbGVcn2YBFxvgs0AGg/join Meine Homepage: https://www.der-kanal-homepage.de Alle verwendeten Produkte sind hier zu finden: https://www.der-kanal-homepage.de/links 00:00 Intro 01:31 Warum ich den VDE angeschrieben habe 02:03 Die problematischen Aussagen der alten FAQ 03:04 Die neue FAQ ist da 03:29 Frage 1: Wann gilt F1.2? 04:52 Frage 2: DC-Installation und Fachbetrieb 06:01 Frage 3: Mehr als 2 kWp bei 800 VA? 06:59 Was nicht mehr in der FAQ steht 08:00 Fachbetrieb, F1.2 und die offenen Fragen 10:39 Fazit: Was bedeutet die neue FAQ? 12:17 Kommunikation mit dem Netzbetreiber 12:33 Schlusswort
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Also ich bin skeptisch was den Part mit der übergangsregelung angeht. Wie du sagtest du fängst nach altem Standard an dann gilt dieser auch bei Fertigstellung, auch wenn eine neue Regelung gekommen ist. Das ist auch gut so. Fängt man nach alter Regelung an ändert seine Anlage dann wenn die neue Regelung kommt auf diesen Standard, dann ist auch die neue Regelung auf der Gegenseite anzuwenden. Wenn man nach der neuen Regelung anfängt dann sollte klar sein dass diese auch einzuhalten ist und Anwendung auf beiden Seiten zu finden hat. Anfang bedeutet für mich dann ab Kauf der ersten Teile. Is sicher bissel komisch zu verstehen aber in meinem Kopf ergibt das schon Sinn 😂
Du bist der beste! Danke fürs Update! 😊
Ja schade, dann gehen >2kWp also nur, wenn ein Elektriker dieses umsetzt.
Ich hab mittlerweile soviel gehört, gelesen, geschaut. Was ich meine zu wissen: Eine 800 VA Anlage mit 960 W Peak-Leistung darf ich selber aufbauen und per Schuko einstecken. Für alles andere brauche ich einen Elektriker, Formulare hin oder her. Aber die neuen Formulare ermöglichen es mir, eine 800 VA Anlage mit Furz und Feuerstein beim Netzbetreiber selber anzumelden, ohne dass ich dort vermerken muss, wer die Installation durchgeführt hat. Was ich gerne machen würde: Steckerfertige Solaranlage (4 kW Peak Modulleistung) mit Wechselrichter und Akku kaufen, per Software auf 800 VA max begrenzen, Festanschluss an Unterverteilung hinter dedizierten RCD und LS mit SPD nutzen sowie die gesamten Anlage an die PA Schiene anschließen. Marktstammdatenregistereintrag erledigen, Formular F1.2 ausfüllen und dem Netzbetreiber schicken und Strom erzeugen. Mit wieviel Beinen stehe ich anschließend hinter Gittern und wer holt mich dafür?
Danke für die interessanten Videos zur norm 4105. Wie viele Solar Anlagen darf man nun per Zähler haben? - 800w BKW mit bis 2 kWp mit Wieland Stecker - Kleinstanlage mit Formular 1.2 mit zweiten Wieland Stecker angeschlossen auf anderer Phase vom Elektriker. - große Solaranlage vom Solar installateur (geht hier 3 phasisch?) - lohnt sich wahrscheinlich nicht. Wird Einspeisevergütung dann anteilig rausgerechnet?
Und dann wundert man sich dass viele Menschen nichts anmelden und einfach machen. Sofern Sicherheit gegeben ist, eigenes Wissen vorhanden ist, sollte diese Form der Ungehorsamkeit viel mehr stattfinden.
Wenn ich das jetzt so mache, dann drohen mir doch auch die 100 Euro Jahresgebühren die geplant sind, selbst wenn ich nur 2100 kWp installiert habe. Oder sehe ich da was falsch?
Moin, fachlich und inhaltlich wieder mal aller erste Sahne 👍👍👍
Gibt's eigentlich schon jemanden, der eine Kleinsterzeugungsanlage angemeldet und ggf. sogar bestätigt bekommen hat und danach dann eine "reguläre" PV-Anlage dann über einen Elektriker angemeldet hat? Wird das überhaupt akzeptiert, oder besteht der VNB dann darauf, dass man die Anlagen zusammen anmeldet?
Ui Klasse Kanal hier wird ja jede Anfrage direkt beantwortet. Ich werde steckerfertige Solaranlage mit Speicher und einer Modulleistung von knapp 3,9 kWp aufbauen. Die AC-Zuleitung ist mit 10 mm² ausgeführt. Der Zählerplatz im Hager-Kasten wurde bereits mit einem SLS 63A und einem DEHNshield TNC Kombiableiter komplett auf den neuesten VDE-Stand gebracht, da ich vor 3 Jahren eine Wallbox installiert habe. Ich brauche lediglich eine Elektrofachkraft für die finale Begutachtung vor Ort und die Unterschrift auf dem Inbetriebsetzungsprotokoll für den Netzbetreiber. Meinst du ein Elektrofachbetrieb würde das für mich machen? Soll der Anker 4 werden der über Wieland 2500 Watt machen kann...
Am besten klemmt man seinen Netzanschluss ab und gut ist. Das ist ja der Wahnsinn wie viele Steine man in den Weg gelegt bekommt wenn man was gegen den Klimawandel machen möchte.
Vielleicht ist diese Frage schon oft gestellt worden, aber ich habe diesen Kanal heute erst entdeckt... Wie viele 800VA WR sind pro Hausanschluss möglich? Natürlich zielt meine Frage darauf ab, ob ich nach einem Jahr evtl. eine neue (weitere) Kleinsterzeugungsanlage ohne Stecker zusätzlich bauen darf 😅. VG
Viel wichtiger ist das Schlüsselwort "DeMinimis" bei kleiner 600W, also Nulleinspeisung. Dies darf GRUNDSÄTZLICH JEDER innerhalb der EU machen. Steht so klipp und klar in (EU) 2016/631. Eigentlich steht dort etwas verklausuliert dass weder die Bundesnetzagentur noch die VDE überhaupt Einspeisungen kleiner 600W regulieren dürfen!
Super, danke für die Info
Die kommen selber durcheinander, mit ihren Normen, Vorschriften und Bestimmungen. Für mich war das alles schon gegessen, weil 1840W Solarpanele und Wechselrichter 800VA und fertig. Jetzt kam aber auch mal ein Akku (2KWh) dazu, den habe ich auch mal im Stammdatenregister angemeldet...dafür war wieder ein Extraformular auszufüllen. Nun wollte ich den Akku auf 4 KWh erweitert, es gibt Erweiterungsmodule, die man aufeinandersteckt... Jetzt höre ich hier, die installation der Akkus muss durch einen Fachbetrieb erfolgen? Ich krieg echt noch Krämpfe bei diesen Themen "Kleinsterzeugeranlage", am besten man macht es und gut ist. Einmal anmelden und fertig. Was später dazu kommt...schauen wir mal, die Normen verändern sich ja ständig. Mal sehen was es noch gibt, wenn ich demnächst vom Nachbar Solar-Strom beziehen kann? Brauch dann bestimmt einen Smartmeter und einer bezahlt die Einleitung oder der andere die Abnahme des Stroms über das öffentliche Netz ... ob sich das lohnt? Übrigens wird im Anmeldeformular des Stammdatenregisters auch vom "sogenannten Balkonkraftwerk "gesprochen.
Bedeutet das das jeglicher AC Speicher nicht über diesen Weg angemeldet werden kann/deaf?
Das ist ja alles schön und gut aber: Offenbar sind alle Netzbetreiber der Eon der Auffassung: "In der Branche kursiert fälschlicherweise die Annahme, die neue VDE-Norm beschränke lediglich die Wechselrichterleistung auf 800 VA und erlaube eine unbegrenzte DC-seitige Modul- und Speicherkapazität (z.B. die Kombination aus 7 kWp Modulen und 800 VA Wechselrichter). Diese Auffassung ist in rechtlicher wie praktischer Hinsicht schlichtweg falsch. Die VDE-AR-N 4105:2026-03 begrenzt zwar direkt nur die AC-seitige Einspeisung (800 VA), was aber keinesfalls eine grenzenlose Anlagengröße legitimiert. Das vereinfachte Verfahren basiert auf zwei unabdingbaren Säulen: Wechselrichterleistung (AC): ≤ 800 VA Modulleistung (DC): maximal 2000 Wp (2 kWp) Während die 800 VA die klare technische Schwelle bilden, definieren die maximal 2 kWp (basierend auf Gesetzen und der Produktnorm DIN VDE V 0126-95) den zulässigen Rahmen für „steckerfertige Geräte“. Überschreitet die Modulleistung diese 2000 Wp-Grenze, verliert die Anlage ihren privilegierten Status und gilt als reguläre Photovoltaikanlage. Das bedeutet: Keine vereinfachte Anmeldung (F.1.2) mehr möglich. Zwingende Einbindung einer Elektrofachkraft. Strenge Einhaltung der Installationsnormen (z. B. VDE 0100-551-1). Vollständiger Netzanschluss- und Prüfprozess durch den Netzbetreiber. Die Behauptung, man könne 800 VA-Wechselrichter mit beliebig großen Modulfeldern kombinieren, ist somit rechtlich haltlos."
Wenn ich jetzt eine Kleinsterzeugeranlage mit nicht mehr als 800 VA anmelde, darf ich dann mein Balkonkraftwerk weiterhin betreiben.
Ich bezweifle mal das der Leihe die Erklärung wirksam angeben kann. Aber schauen wir mal was die Gerichte draus machen.
Guten Abend Christian, danke für Dein umfassendes Video zu diesen FAQ's! Ich bewundere Deinen festen Willen dem VDE immer wieder zu zeigen WO sie bewusst / unbewusst / qualifiziert oder unqualifiziert etwas aufschreiben um mehr 'Nebelgranaten' als sachdienliche und klärende Hinweise zu veröffentlichen! Eine Frage ist mir gerade in den Sinn gekommen:"Wie kann man BKW im Sinne des VDE's 'FEST anschließen'? Alle mir bekannten BKW haben einen Spezialstecker an dem ein flexibles Kabel angebracht wird, aber keine Möglichkeit um über eine eigene Buchse / Schraubverbindung fest mit dem Hausnetz verbunden zu werden. Anker hat das PowerDock im Angebot welches von einer Elektrofachkraft fest angeschlossen werden muss.. Danke für Deine Info. Gruß Tec-Fan